Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Handelsagentur Olaf Reinecke

Raalandsweg 14 a

22559 Hamburg

 

§ 1 Geltungsbereich

1. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen.

2. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.

3. Unsere Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung ausführen.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote verstehen sich grundsätzlich freibleibend. Ergibt sich aus der Auftragsbestätigung etwas anderes oder wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt, so hat dies in Verbindung mit der schriftlichen Auftragsbestätigung seine Gültigkeit.

2. Ein Auftrag des Kunden wird erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsgültig. Aufträge des Kunden können wir jedoch auch direkt mit Durchführung der Warenlieferung oder der Leistung annehmen.

3. Für alle Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen, den jeweiligen Auftrag und/oder eine Anfrage betreffend, behalten wir uns grundsätzliches Eigentums- und Urheberrecht vor.

4. Es wird von unserer Seite grundsätzlich untersagt, unsere Unterlagen Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung von uns vor.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Auftragsbestätigung enthält, wenn nicht anders schriftlich auf der Auftragsbestätigung vermerkt, keine An- / Abfahrtskosten, keine Montagekosten und keine Kosten für weitere Dienstleistungen.

2. Bei Reparaturen (ausgenommen Gewährleistungsarbeiten) oder sonstigen Nebenarbeiten werden anfallende Monteur-, sowie An- und Abfahrtskosten, gesondert, nach dem tatsächlichen Aufwand, berechnet.

3. Bei vereinbarten Lieferterminen von mehr als drei Monaten nach Vertragsabschluss sind wir, sofern kein Festpreis expliziert schriftlich vereinbart wurde, berechtigt die Preise entsprechend den eventuell eingetretenen Kostensteigerungen, Materialpreissteigerungen und/oder MwSt. Erhöhungen, neu zu berechnen. Beträgt eine Neuberechnung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu, das allerdings vor Durchführung unserer Lieferung/Leistung ausgeübt werden muss. Über wie vor beschriebene Preiserhöhungen werden wir den Kunden frühestmöglich informieren.

4. Neuberechnungen sind auch für den Fall anwendbar, wenn aus Gründen die vom Kunden zu vertreten sind, unsere Lieferung/Leistung erst mit Verspätung, beginnend mit einer Verzögerung von mehr als zwei Monaten, erfolgen kann.

5. Sollte sich während einer verlangten Montage und/oder Reparatur außerhalb der Gewährleistungsfrist herausstellen, dass diese aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten ist, nicht ausführbar ist, so hat der Kunde unseren Aufwand zu tragen. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich ein angeblicher Mangel, den der Kunde während der Gewährleistungsfrist geltend macht, sich nicht als Gewährleistungsarbeit bestätigt.

6. Alle von uns genannten Preise enthalten die jeweils gültige gesetzliche MwSt.

7. Wir gewähren auf unsere schriftlich festgelegten Preise keine darüber hinausgehenden Rabatte oder Skonti.

8. Sofern schriftlich kein Zahlungsziel eingeräumt, oder Teilzahlung vereinbart worden ist, ist der gesamte Kaufpreis sofort nach Lieferung / Montage fällig.

9. Kürzungen unserer Rechnungen stehen dem Kunden nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.

10. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Anfallende Scheckkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

11. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden bankübliche Zinsen und Provisionen fällig, auch ohne dass es einer formellen Inverzugsetzung bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte behalten wir uns in diesen Fällen vor.

12. Für noch zu liefernde Waren können wir Vorauszahlungen einfordern. Kommt der Kunde dem nicht nach, behalten wir uns das Recht vor, ohne Fristsetzung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern und/oder unter Berechnung unserer Aufwendungen ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

13. Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, nach denen die Vermögensverhältnisse des Käufers ungünstig sind oder sich verschlechtern, so werden sämtliche noch offene Forderungen, auch solche die gestundet wurden, sofort fällig. Wir sind in diesem Fall, auch ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht zusteht, berechtigt, entweder die sofortige Barzahlung aller offenen Rechnungen zu verlangen, oder die Herausgabe der bereits gelieferten Waren zu verlangen.

14. Uns entstandene Mehrkosten durch eine zweite oder weitere Anlieferung oder Anfahrt, die vom Kunden zu vertreten sind, werden dem Kunden von uns in Rechnung gestellt.

§ 4 Lieferzeit und Abnahme

1. Die von uns angegebene Lieferzeit und deren Einhaltung setzen voraus, dass alle technischen Fragen und Verpflichtungen des Kunden (insbesondere eventuelle Anzahlungen oder Vorleistungen) vom Kunden erfüllt werden.

2. Verlängert sich eine vereinbarte Lieferfrist aufgrund höherer Gewalt oder durch von uns nicht zu vertretende Umstände, so führen diese nicht zum Verzug. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so sind wir, sowohl als auch der Kunde, nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, in Bezug auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

3. Setzt uns der Kunde nach unserem Verzug eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

4. Wenn die Lieferzeit auf Wunsch des Kunden verlängert wird, sind wir berechtigt, insofern der Kunden hierauf vor Änderung der Lieferzeit hingewiesen wurde, entstandene Mehrkosten zu berechnen.

5. Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme oder erklärt er vorher ausdrücklich, nicht annehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises für entstandene Kosten und entgangenem Gewinn verlangen. Dem Käufer obliegt der Nachweis, dass kein Schaden entstanden ist oder der Schaden niedriger ist als die Pauschale. Umgekehrt bleiben auch uns die Geltendmachung und der Nachweis eines die Pauschale übersteigenden Schadens vorbehalten.

6. Ist eine Abnahme durchzuführen (bei Montage und Reparatur außerhalb der Gewährleistungsfrist), so gilt eine Abnahme als erfolgt, sobald die Montage oder die Reparatur durchgeführt wurde und der Kunde Gelegenheit hatte, unsere Leistung zu prüfen. Der vom Kunden unterzeichnete Auftrag gilt als Einverständnis der korrekten Abwicklung. Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Leistungsgefahr mit Ablieferung beim Kunden an den Kunden über.

§ 6 Schadensersatz

1. Sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung unserer Kardinalspflichten verursacht haben, ist eine Haftung durch uns ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag mit dem Kunden uneingeschränkt unser Eigentum.

2. Liegt ein Pflichtverstoß des Kunden vor, sind wir berechtigt, die zurückgenommene Sache weiter zu verwerten. – Ein eventueller Erlös aus der Verwertung der Sache wird der Verbindlichkeit des Kunden, abzüglich aller entstandenen Kosten, angerechnet.

3. Bei Pfändungen oder anderer Eingriffe Dritter an unserem Eigentum, ist der Kunde unmittelbar verpflichtet, uns von dieser Tatsache schriftlich zu unterrichten und uns von allen Kosten zur Rückerlangung unseres Eigentums freizustellen.

§ 8 Salvatorische Klausel und anwendbares Recht

1. Die zwischen den Parteien bestehende Rechtsbeziehung richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.

2. Sollte eine der Bestimmungen eines Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchem Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Weitere Vereinbarungen sind ggf. auf zusätzliche Anlagen beizufügen und ebenfalls von beiden Vertragsparteien zu unterschreiben.